„Man hat zunächst eine klare und ganz einfache Vorstellung: Der Staat ist dafür da, mich zu schützen. Damit hat man nicht ganz Unrecht. In Deutschland gilt aber auch das Subsidiaritätsprinzip .Das bedeutet, man muss sich zunächst selbst schützen. Erst da, wo es nicht mehr möglich ist, tritt der Staat ein und unterstützt. Genau das ist der tragende Gedanke für den Einsatz der Malteser im Katastrophenschutz und den Einsatzdiensten. Dass jeder Einzelne selbst etwas tun muss, ist ihm weitestgehend unklar. Wir leisten hier Aufklärungsarbeit, geben Ihnen strukturiert und effizient die Möglichkeit, sich ehrenamtlich einzubringen, und helfen all denen, die in Notlagen geraten und sich nicht selbst helfen können.“ (Benedikt Liefländer)
Unsere Helferinnen und Helfer in den Einsatzdiensten der Malteser widmen sich den klassischen Dienstbereichen einer Hilfsorganisation in der Notfallvorsorge und leisten dort weit mehr als „nur“ Sanitätsdienst.
Zu den Aufgaben der Einsatzdienste gehören:
Wir Malteser wirken mit diesen Kräften auch im Rahmen der öffentlichen Gefahrenabwehr im Katastrophenschutz der Länder und des Bundes mit.